Stecklinge - Hanfpflanzen

Für unsere deutschen Freunde : Bitte per E-Mail (kontakt@cannfama.at) bestellen - unser Onlineshop ist nur für Österreich ausgelegt!

Hanfzierpflanzen können

  • im Webshop
  • per E-Mail kontakt@cannfama.at
  • telefonisch 01 890 69 82
  • persönlich bei uns im Shop in 2320 Schwechat

gekauft / bestellt werden.

Wir versenden ausschließlich Stecklinge von Mutterpflanzen und Sämlinge im Keil per Post!
Alle anderen Pflanzen müssen in unserem Shop in 2320 Schwechat abgeholt werden.


High Class Hanfpflanzen von Mutterbäumen - PESTIZIDFREI

  • Stecklinge: ~ 2 Wochen alt
  • Ready To Go: ~ 4 Wochen alt
  • Ready To Go getopped: ~ 6 Wochen alt
  • XXL: ~ 8 Wochen alt


High Class Hanfpflanzen aus feminisierten Samen - PESTIZIDFREI

  • Sämling: ~ 3 Wochen alt
  • Sämling XXL: ~ 6 Wochen alt

 

Sind Hanfplanzen erlaubt?
  • Kurze Antwort: Ja, solange die Hanfpflanzen nicht blühen.
  • Lange Antwort: Ja, der Besitz einer oder mehrerer Hanfpflanzen ist in Österreich legal. Du kannst die Pflanzen als Zierpflanzen kultivieren und aus den Blättern super Produkte selbst herstellen. Unsere Kunden machen aus den Blättern guten Tee, Gewürzmischungen und Pflegeprodukte.Verboten ist es, wenn die Pflanze blüht, da aus den Blüten Suchtgitft (THC-haltige Blüten) gewonnen werden kann. Um dem gegenzuwirken beachte, dass deine Hanfpflanzen mindestens 18 Stunden Licht pro Tag bekommen. Mit 18 Stunden Licht am Tag gedeiht deine Pflanze prächtig und du kannst jahrelang Blätter ernten. Sollte es dir dennoch passieren, dass deine Hanfpflanze zu blühen beginnt, kannst du sie einfach im Bio-Mist legal entsorgen. Keine Angst, am Anfang der Blütephase hat sich noch kein THC gebildet.
AGB
Unsere Hanfzierpflanzen sind ausschließlich zu Zier- und Dekorationszwecken. Um das Ausbilden von Blütenständen zu verhindern, bedarf es einer künstlichen und/oder natürlichen Beleuchtung von mindestens 18 Stunden pro Tag.

Falls es für unser Verkaufsteam erkennbar sein sollte, dass die Hanfzierpflanzen zum Ziel der Suchtmittelgewinnung dienen sollen, wird unsererseits kein Kaufvertrag abgeschlossen, bzw. ein eventuell bereits abgeschlossener Vertrag wieder aufgelöst.

Mit Abschluss eines Kaufvertrags, bestätigt der/die Käufer/in, dass er/sie schriftlich und/oder mündlich über die rechtliche Situation in Österreich aufgeklärt wurde. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer mit Vertragsabschluss, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die ein Ausbilden von Blütenständen an der Hanfzierpflanze verhindern.

Bei Bestellungen, die nicht termingerecht abgeholt werden, verfällt sowohl die Anzahlung als auch die Bestellung. 

Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren.